Praxisanleiter wirken gemäß § 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter (NotSan-APrV) sowohl an der Berufsausbildung künftiger Notfallsanitäter als auch an der Ausbildung künftiger Rettungshelfer sowie Rettungssanitäter entscheidend mit. Im Rettungsdienst übernehmen sie die Ausbildung am Lernort Lehrrettungswache und sind ein wichtiges Bindeglied zwischen schulischer Ausbildung und praktischer Tätigkeit. Auf diese Weise tragen sie maßgeblich zum Erwerb beruflicher Handlungskompetenz bei den Auszubildenden bei.

Funktionen und Aufgaben eines Praxisleiters sind:

  • Anleitungen planen, durchführen und evaluieren
  • Einsatznachbesprechungen
  • Integration von theoretischen Ausbildungsinhalten in die praktische Tätigkeit
  • Beratung und Unterstützung der Auszubildenden in arbeitsrechtlichen und die Ausbildung betreffenden Fragen
  • fachliche und organisatorische Vorbereitung der praktischen Ausbildung
  • Zusammenarbeit mit der Rettungsdienstschule
  • Überwachung und Kontrolle des Ausbildungsfortschritts