Die Landesschulbehörde hat zur
Vorgehensweise der Praxisanleitung von Notfallsanitäterschülerinnen und
Notfallsanitäterschülern im KTW-Einsatz einen Umsetzungsvorschlag
erarbeitet.
Dieser wurde nun sowohl vom Niedersächsischen
Kultusministerium als auch vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres
uns Sport bestätigt, so dass wir ab sofort folgendermaßen vorgehen
sollten:
Die NotSan-Schülerinnen und –schüler können im 1. Halbjahr
der Ausbildung als 3. Mann auf dem KTW auch dann eingesetzt werden, wenn
dieser mit zwei Rettungssanitätern besetzt ist.
Voraussetzung dafür
ist: 1. Die/der begleitende Rettungssanitäter/in wird von der
Praxisanleiterin bzw. dem Praxisanleiter ausgewählt. 2. Die/der
begleitende Rettungssanitäter/in ist in das Ausbildungskonzept der
Rettungswache eingewiesen und verfügt über eine pädagogische
Qualifikation im Umfang von 20 Stunden.
Wir haben einen Lehrgang für
die pädagogische Qualifikation im Umfang von 20 Stunden konzipiert und
werden diesen ab sofort anbieten.
Einschreibung:
Sie können sich nicht selbst in diesen Kurs einschreiben. Bei Interesse besuchen Sie https://www.drk-zib.de/kurse/rettungsdienst.html - hier haben Sie die Möglichkeit Kurse direkt zu buchen.
- Trainer/in: Felix Bernau
- Trainer/in: Christian Freye
- Trainer/in: Elmar Heidenescher
Die Landesschulbehörde hat zur
Vorgehensweise der Praxisanleitung von Notfallsanitäterschülerinnen und
Notfallsanitäterschülern im KTW-Einsatz einen Umsetzungsvorschlag
erarbeitet.
Dieser wurde nun sowohl vom Niedersächsischen
Kultusministerium als auch vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres
uns Sport bestätigt, so dass wir ab sofort folgendermaßen vorgehen
sollten:
Die NotSan-Schülerinnen und –schüler können im 1. Halbjahr
der Ausbildung als 3. Mann auf dem KTW auch dann eingesetzt werden, wenn
dieser mit zwei Rettungssanitätern besetzt ist.
Voraussetzung dafür
ist: 1. Die/der begleitende Rettungssanitäter/in wird von der
Praxisanleiterin bzw. dem Praxisanleiter ausgewählt. 2. Die/der
begleitende Rettungssanitäter/in ist in das Ausbildungskonzept der
Rettungswache eingewiesen und verfügt über eine pädagogische
Qualifikation im Umfang von 20 Stunden.
Wir haben einen Lehrgang für
die pädagogische Qualifikation im Umfang von 20 Stunden konzipiert und
werden diesen ab sofort anbieten.
Einschreibung:
Sie können sich nicht selbst in diesen Kurs einschreiben. Bei Interesse besuchen Sie https://www.drk-zib.de/kurse/rettungsdienst.html - hier haben Sie die Möglichkeit Kurse direkt zu buchen.
- Trainer/in: Felix Bernau
- Trainer/in: Christian Freye
- Trainer/in: Elmar Heidenescher
Die Landesschulbehörde hat zur Vorgehensweise der Praxisanleitung von Notfallsanitäterschülerinnen und Notfallsanitäterschülern im KTW-Einsatz einen Umsetzungsvorschlag erarbeitet.
Dieser wurde nun sowohl vom Niedersächsischen Kultusministerium als auch vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres uns Sport bestätigt, so dass wir ab sofort folgendermaßen vorgehen sollten:
Die NotSan-Schülerinnen und –schüler können im 1. Halbjahr der Ausbildung als 3. Mann auf dem KTW auch dann eingesetzt werden, wenn dieser mit zwei Rettungssanitätern besetzt ist.
Voraussetzung dafür ist: 1. Die/der begleitende Rettungssanitäter/in wird von der Praxisanleiterin bzw. dem Praxisanleiter ausgewählt. 2. Die/der begleitende Rettungssanitäter/in ist in das Ausbildungskonzept der Rettungswache eingewiesen und verfügt über eine pädagogische Qualifikation im Umfang von 20 Stunden.
Wir haben einen Lehrgang für die pädagogische Qualifikation im Umfang von 20 Stunden konzipiert und werden diesen ab sofort anbieten.
Einschreibung:
Sie können sich nicht selbst in diesen Kurs einschreiben. Bei Interesse besuchen Sie https://www.drk-zib.de/kurse/rettungsdienst.html - hier haben Sie die Möglichkeit Kurse direkt zu buchen.
- Trainer/in: Felix Bernau
- Trainer/in: Christian Freye
- Trainer/in: Elmar Heidenescher
Die Landesschulbehörde hat zur Vorgehensweise der Praxisanleitung von Notfallsanitäterschülerinnen und Notfallsanitäterschülern im KTW-Einsatz einen Umsetzungsvorschlag erarbeitet.
Dieser wurde nun sowohl vom Niedersächsischen Kultusministerium als auch vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres uns Sport bestätigt, so dass wir ab sofort folgendermaßen vorgehen sollten:
Die NotSan-Schülerinnen und –schüler können im 1. Halbjahr der Ausbildung als 3. Mann auf dem KTW auch dann eingesetzt werden, wenn dieser mit zwei Rettungssanitätern besetzt ist.
Voraussetzung dafür ist: 1. Die/der begleitende Rettungssanitäter/in wird von der Praxisanleiterin bzw. dem Praxisanleiter ausgewählt. 2. Die/der begleitende Rettungssanitäter/in ist in das Ausbildungskonzept der Rettungswache eingewiesen und verfügt über eine pädagogische Qualifikation im Umfang von 20 Stunden.
Wir haben einen Lehrgang für die pädagogische Qualifikation im Umfang von 20 Stunden konzipiert und werden diesen ab sofort anbieten.
Einschreibung:
Sie können sich nicht selbst in diesen Kurs einschreiben. Bei Interesse besuchen Sie https://www.drk-zib.de/kurse/rettungsdienst.html - hier haben Sie die Möglichkeit Kurse direkt zu buchen.
- Trainer/in: Felix Bernau
- Trainer/in: Christian Freye
- Trainer/in: Elmar Heidenescher